Die Tierhilfe Franciscus Cats wurde vom Kantonalen Steueramt des Kantons Aargau als gemeinnützig anerkannt und ist ab dem Steuerjahr 2022 befreit von Kantons- und Gemeindesteuern sowie von der direkten Bundessteuer.
Daraus resultierend können freiwillige Leistungen von Geld und übrigen Vermögenswerte an den Verein Tierhilfe Franciscus Cats steuerlich in Abzug gebracht werden. Die freiwilligen Leistungen in einer Steuerperiode müssen sich auf insgesamt CHF 100 belaufen.
Somit sind wir ab dem Steuerjahr 2022 berechtigt unseren Gönnern eine Spenden Quittung auszustellen, welche steuerlich geltend gemacht werden kann. Die Bestätigungen werden jeweils im Januar des Folgejahres versendet.
Wir freuen uns sehr, dass das Kantonale Steueramt unser Gesuch positiv beurteilt hat.